C-Klassifizierung für Drohnen (ab 01.01.2024)

Offene Kategorie – Geringes Risiko – Zivile Drohnen

Der Abschnitt „Offene“ Kategorie ist die Hauptreferenz  sowohlfür die meisten Freizeitdrohnenaktivitäten als auch für die kommerziellen Nutzung mit geringem Risiko.

Prüfen Sie als Drohnenbetreiber bitte, ob Sie sich als Betreiber für den Drohnenbetrieb registrieren müssen. 

Die Kategorie „offen“ ist wiederum in drei Unterkategorien unterteilt – A1, A2, A3 – die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

A1: Über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen
A2: Nahe an Menschen heranfliegen
A3: Weit weg von Menschen fliegen
Jede Unterkategorie bringt ihre eigenen Anforderungen mit sich. Daher ist es in der „offenen“ Kategorie wichtig, die Unterkategorie des Betriebs zu identifizieren, unter die Ihre Aktivitäten fallen, um abzuleiten, welche Regeln für Sie gelten und welche Art von Schulung der Fernpilot absolvieren muss.

Identifizieren Sie zunächst den Typ Ihrer Drohne. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Bis dahin benötigen Sie für den Betrieb in der Kategorie „offen“ keine spezielle Drohne, sofern diese weniger als 25 kg wiegt.

Abhängig vom tatsächlichen Gewicht der Drohne gelten unterschiedliche Anforderungen gemäß Tabelle 1 und Tabelle 2 unten:
Tabelle 1 – Kategorie „Offen“, gültig bis 31. Dezember 2023
Tabelle 2 – Kategorie „Offen“, gültig ab 1. Januar 2024

Drohnen mit Klassenkennzeichnungsetikett

Drohnen mit den entsprechenden Klassenkennzeichnung sind bereits auf dem Markt erhältlich. Bitte sehen Sie sich die Liste  der Drohnen unten an, welche das Klassenkennzeichnungsetikett erhalten haben. Wenn Sie eine Drohne mit Klassenkennzeichnung kaufen möchten, prüfen Sie bitte, ob die Drohne auf ihrem Körper die Klassenkennzeichnung trägt. Möglicherweise sind mehrere Versionen derselben Drohne verfügbar, mit und ohne Klassenzeichen. Weitere Informationen zu Drohnen mit Klassenkennzeichnung finden Sie auf der Webseite „Informationshinweise zu Drohnen“.

Achten Sie auf die folgenden Klassenkennzeichnungsetiketten:

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Einsätze, die in der offenen Kategorie mit einer Drohne durchgeführt werden:
mit einem Kennzeichnungsschild der Klasse C0 bis C4 versehen oder
privat gebaut sein oder
auch ohne Klassenkennzeichnung, jedoch nur bei Inverkehrbringen vor dem 31. Dezember 2023
Drohnen mit Klassenkennzeichnung können bereits zu den in den untenstehenden Menüs aufgeführten Bedingungen eingesetzt werden. Beachten Sie, dass „privat gebaut“ bedeutet, dass Sie die Drohne für Ihren persönlichen Gebrauch gebaut haben, sie also nicht gekauft wurde; Es bezieht sich nicht auf UAS, die aus Teilesätzen zusammengesetzt sind, die als ein einziger, montagefertiger Bausatz auf den Markt gebracht werden.
Für alle weiteren Fragen zu den neuen C-Klassifizierungen, kontaktieren Sie uns gerne über unsere Hotline oder per Mail.

Inhaltsreferenz: Der Inhalt dieses Newsbeitrages wurde von der EASEA übernommen und übersetzt. Den Originalbeitrag in Englischer Sprache finden Sie hier: Originalbeitrag C-Klassifizierung

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