FAQ - häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu unserem Angebot bzw. zu unseren Produkten?

Wir nehmen uns gerne Zeit für alle Ihre Fragen und Anregungen. Unser Kontaktformular sowie unsere Telefonnummern für eine persönliche Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Viele an uns bereits gerichteten Fragen haben wir Ihnen, zusammen mit der entsprechenden Antwort, hier aufgelistet. Vielleicht hilft Ihnen das bereits weiter?

FAQ zu allgemeinen Drohnen/Copter Themen

UAS ist die Abkürzung für „Unmanned Aircaft System“ und steht für „unbemanntes Luftfahrzeug“. UAS inkludiert sowohl die Drohne / den Copter als auch die dazugehörige Fernsteuerung.

Ja. Das Mindestalter für DrohnenpilotInnen liegt bei 16 Jahren.

In unserem Sprachgebrauch meinen wir meist das Gleiche, nämlich UAS‘s. Als Drohne wurden ursprünglich militärisch genutzte UAS bezeichnet.

Der Begriff Copter ist ein spezifischerer Begriff und wird meist in Bezug auf die Anzahl der Rotoren verwendet. So unterscheidet man beispielsweise

  • Quad- oder Quadrocopter – ein UAS mit 4 Rotoren, z.B. die Yuneec Mantis Q
  • Hexacopter – ein UAS mit 6 Rotoren, z.B. die Yuneec H520E
  • Octocopter – ein UAS mit 8 Rotoren, oftmals Eigenbauten bzw. UAS für speziellere Anwendungsgebiete

Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten inkl. Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island (soweit die Verordnung dort anerkannt wurde).

Ja, für BOS (unter anderem Feuerwehr, Rettung, Polizei etc.) gibt es Sonderregelungen, ersichtlich in den Luftfahrtgesetzen des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates.

In der offenen Kategorie darf genehmigungsfrei geflogen werden, innerhalb des folgenden Betriebsrahmen:

  • maximale Flughöhe über Grund: 120m
  • Sichtkontakt zum UAS während des ganzen Fluges
  • Mindestalter der steuernden Person ist 16 Jahre, unter Aufsicht eines/einer FernpilotIn, der/die über die notwendigen Voraussetzungen verfügt
  • Höchstabflugmasse – MTOM (Maximum Takeoff Mass) von max. 25kg
  • kein Transport von Gefahrengut
  • kein Abwurf von Gegenständen
  • Beachtung der „No-Drone-Zones“

Ja, insgesamt gibt es drei Kategorien:

  • „Offene“ Kategorie
  • „Specific“ Kategorie
  • „Certified“ Kategorie

Flüge in der Nacht sind erlaubt, wenn:

  • Vor 01. Juli 2022: das UAS Lichter führt, die es erkennbar macht und klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheidet
  • Ab 01. Juli 2022 muss das UAS mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein

Wie auch am Tag muss direkter Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne/Copter bestehen.

Eine Flugverbotszone oder „No-Drone-Zone“ ist ein Luftraum, in dem sämtliche Flugbewegungen von Luftfahrzeugen verboten sind bzw. einer Genehmigung bedürfen.

In Österreich verschafft man sich damit einen guten Überblick:

In einer Flugverbotszone zu fliegen ist nicht unmöglich.

Am einfachsten erkundigen Sie sich unter https://map.dronespace.at/ und prüfen, ob in dem für Sie relevanten Bereich eine Flugbeschränkung oder ein Flugverbot vorliegt. Es erscheint eine detaillierte Info, unter anderem auch eine Kontaktnummer, an die Sie sich für eine etwaige Genehmigung Ihres Flugvorhabens wenden können.

Ja. Eine Drohne / ein Copter ist, gem. Luftfahrtgesetz, ein Luftfahrzeug und der Betrieb ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

FAQ zu spektakulAIR

Ja, das tun wir sehr gerne. Wir beschäftigen uns schon sehr lange mit Drohnen verschiedener Hersteller und können bei unseren Trainings und Services auch immer wieder (selbst für uns) neue Drohnen sehen und dürfen diese teilweise auch testen. Zudem sind wir „Yuneec Commercial Partner“ und vertreiben diese Copter. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit unserer persönlichen Beratung.

Sie können bei uns mittels Vorauskasse oder auf Rechnung bezahlen – je nach Art der Dienstleistung/des Einkaufs.

Bei uns erhalten Sie von A-Z (von der Ausbildung bis zum Zubehör) nahezu alles rund um das Thema Drohnen/Copter. Wir entwickeln unsere Services und Ausbildungen stetig weiter und bieten Ihnen ein laufend aktualisiertes Shopangebot mit Artikeln, welche sich aus unserer Sicht in der Praxis bewährt haben und welche wir großteils auch selbst einsetzen.

  • Copter-Shop
    • Copter-Sets (für verschiedene Anwendungsbereiche vorkonfigurierte Sets)
    • Kameras (Wärmebild/Dualbild Kameras, Foto/Video Kameras)
    • Zubehör (diverses Zubehör zu Ihrem Copter)

Ja, Bewertungen unserer KundInnen finden Sie hier:

FAQ zum EU-Drohnenführerschein

Nein, standardmäßig erhalten Sie nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Zertifikat in Form eines pdf-Dokuments. Die Ausstellung eines Scheckkarten Führerscheins ist optional und kann bei Drittanbietern beauftragt werden.

Ja, dies ist erlaubt, jedoch muss gewährleistet sein, dass der QR-Code leserlich bleibt und das Dokument somit digital lesbar ist.

Der QR-Code ermöglicht einen Abgleich zwischen dem Führerschein und Ihren Daten im Prüfungssystem. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn Sie während dem Flug, z.B. von der Polizei, kontrolliert werden.

Ein EU-Drohnenführerschein gilt laut Drohnenverordnung (EU) 2019/947 in allen EU-Mitgliedsstaaten inkl. Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island (soweit die Verordnung dort anerkannt wurde).

Ja, wenn der Copter / die Drohne die technischen Voraussetzungen dafür erfüllt (Gewicht < 250g).

FAQ zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 – Kleiner Drohnenführerschein

Bei spektakulAIR bieten wir Ihnen das Komplettpaket zum A1/A3 Führerschein. Dieses besteht aus persönlicher Prüfungsvorbereitung, in welcher wir Ihnen alle relevanten Themen ausführlich näher bringen sowie Ihre Fragen vollständig und verständlich beantworten können. Abschließend können Sie direkt die Online-Prüfung absolvieren und halten so Sie in der Regel am Ende des Tages Ihren A1/A3 Führerschein in der Hand.

Ihr direkter Einstieg in die PilotInnen-Community ist durch den persönlichen Kontakt zu anderen PilotInnen in unseren spektakulAIRen Gruppenkursen zusätzlich gewährleistet

Der A1/A3-Kurs inkl. Prüfung dauert rund einen Tag, in der Regel von 09:00 bis 16:00.

Ja, im Rahmen unserer Führerscheinausbildung gehen wir auf alle relevanten Themen ein  und die entsprechenden Übungsfragen  gemeinsam durch.

Die Prüfung wird im Rahmen eines Online-Tests, welcher Teil unserer Ausbildung ist, von der Austro Control abgenommen. Hierfür bitten wir Sie, Ihren eigenen Laptop, Tablet oder ein sonstiges Gerät zum Kurs mitzubringen.

Bei der Anmeldung zur Online-Prüfung geben Sie folgende Daten an:

  • Persönliche Angaben (Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum)
  • Anschrift (Straße und Hausnummer, PLZ, Stadt, Land)
  • E-Mail-Adresse
  • Passwort für dein Benutzerkonto

Sie haben 45 Minuten Zeit.

Sie können die Prüfung so oft wiederholen, wie Sie wollen.

Dann machen Sie die Prüfung einfach gleich noch einmal ?.

Man benötigt mindestens 50% um die Prüfung erfolgreich zu bestehen.

Direkt nach der erfolgreich abgelegten Prüfung können Sie sich Ihren A1/A3-Drohnenführerschein im pdf-Format herunterladen und abspeichern.

Der Nachweis ist 5 Jahre gültig.

Aus heutiger Sicht wird es, um den Kompetenznachweis zu verlängern, notwendig sein, die Online-Prüfung erneut zu absolvieren.

FAQ zum EU-Kompetenznachweis A2 – Großer Drohnenführerschein

Bei spektakulAIR bieten wir Ihnen das Komplettpaket zu A2 Führerschein. Unsere Trainer vermitteln Ihnen die Inhalte so, dass Sie diese verstehen und alle Ihre Fragen einem erfahrenen Piloten und Ausbilder stellen können  – KEIN sinnloses Auswendiglernen. Wir bei spektakulAIR legen einen hohen Wert auf die Anwendbarkeit der von uns vermittelten Themen in der täglichen Flugpraxis – genau so bauen wir unsere Kurse auf.

Zusätzlich erhalten Sie einen direkten Einstieg in unsere spektakulAIRe PilotInnen-Community, und wer weiß – vielleicht sehen wir Sie als spektakulAIRe/n PilotIn bei einem unserer Einsätze wieder ?.

Ja, Sie müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter:  16 Jahre
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen A1/A3-Kompetenznachweises sein.
  • Sie brauchen ein Benutzerkonto bei der Austro Control (dieses haben Sie bereits über den A1/A3 Kompetenznachweis).
  • Ausgefüllte Erklärung „Praktisches Selbststudium

Das -FernpilotInnen-Zeugnis „A2“ wird verlangt, wenn Sie mit einer Drohne / einem Copter über 500g den Sicherheitsabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten unterschreiten möchten.

Zusätzlich brauchen Sie den A2-Führerschein für Drohnen / Copter der Klasse C2 (über 900g bis 3999g).

Ja, die gewerbliche Nutzung ist erlaubt.

ACHTUNG: Achten Sie bei der gewerblichen Nutzung auf eine entsprechende gewerbliche Haftpflichtversicherung für die von Ihnen eingesetzten Copter.

Bevor Sie zur Prüfung gehen können, lesen Sie sich bitte die Infos hier durch und melden sich, wie beschrieben, an. Alle relevanten Infos erhalten Sie auch im Zuge unserer spektakulAIRen Ausbildung.

Am Prüfungstag finden Sie sich zu Ihrem vorgegebenen Zeit-Slot anm gewählten Prüfungsort ein. Dort werden Ihre Personalien kontrolliert. Danach setzen Sie sich im Prüfungsraum an den Ihnen zugewiesenen Computer und beantworten die Prüfungsfragen. Direkt nach Abgabe der Prüfung sehen Sie am Bildschirm ob Sie bestanden haben.

Aus unserer Erfahrung müssen Sie zur Vorbereitung auf den Drohnenführerschein A2 in etwa mit 2 Tagen Zeitaufwand rechnen. Diese gliedern sich wie folgt:

  • 1 Tag spektakulAIRe Prüfungsvorbereitung A2
  • 1 Tag Selbststudium der Übungsfragen

Nein.

Nein, beide Prüfungen sind getrennt voneinander abzulegen.


Wir empfehlen Ihnen jedoch, dass Sie den A1/A3 und den A2 möglichst zeitnah aufeinander folgend absolvieren - sofern Sie für Ihren geplanten Einsatzbereich einen A2 Drohnenführerschein benötigen oder sich dafür interessieren.

Ja. Zusätzlich zu den Ausbildungskosten von spektakulAIR kommen auch noch die Prüfungsgebühr z.B. bei der Austro Control in Höhe von € 14,40 (Stand 01/2022) sowie die Kosten einer etwaigen BetreiberInnenregistrierung dazu. Aktuell kostet die BetreiberInnenregistrierung € 31,20. (Stand 01/2022)

FAQ zur Registrierung als DrohnenbetreiberIn

In der offenen Kategorie muss die Drohne / der Copter selbst NICHT registriert werden, ABER als BetreiberIn müssen Sie sich bei der zuständigen Registrierungsstelle (in Östereich die Austro Control) registrieren.

Zur Registrierung als DrohnenbetreiberIn folgen Sie bitte diesem Link: https://dronespace.at/registrierung

BetreiberInnen von Drohnen/Coptern

  • ab 250g müssen sich jedenfalls registrieren.
  • unter 250g aber einer kinetischen Energie größer als 80 Joule (High-Speed) gilt auch die Registrierungspflicht.
  • die mit einer Kamera (bzw. einem Sensor um personenbezogenen Daten zu erfassen) ausgerüstet sind, müssen sich ebenfalls registrieren.

Ja. Für die Registrierung ist es nicht ausschlaggebend wo geflogen wird.

Ja, für selbst gebaute Drohnen/Copter gelten die gleichen Regeln wie für im Handel erhältliche. Je nach Größe, Bauart und beabsichtigter Kategorie müssen u.U. zusätzliche Nachweise (z.B. Flugstabilität, Redundanzen, FailSafe etc.) erbracht werden.

Ja. Im Registrierungsprozess muss die Nummer der Versicherungspolizze bekannt geben werden.

Ja. Die Registrierung ist sowohl für natürliche als auch juristische Personen möglich. Dies ist ähnlich wie bei einem Firmenauto – Zulassungsinhaber (BetreiberIn) ist die Firma, FahrerIn (FernpilotIn) ist der/die MitarbeiterIn.

Es gilt: Die Registrierungsnummer muss gut sichtbar auf allen Geräten angebracht sein – Form und Größe bleibt Ihnen überlassen.

Ja, Sie können Ihre BetreiberInnenregistrierung auch als QR-Code anbringen. Dabei müssen Sie nur sicherstellen, dass der Code auslesbar ist und bleibt.

Ja. Ein/e BetreiberIn muss nicht zwingend FernpilotIn sein, darf jedoch dann selbst keine Drohne steuern

Sie erhalten eine digitale Bestätigung der Austro Control mit einer eindeutigen Registrierungsnummer. Diese speichern Sie sich ab und führen diese idealerweise digital (oder ausgedruckt) bei jedem Flug mit.

Eine Registrierung als DrohnenbetreiberIn ist 3 Jahre gültig.

Berechtigt zur Überprüfung ist die Austro Control sowie Organe der öffentlichen Sicherheit.

Nein. Der Rückschluss auf personenbezogene Daten ist nicht möglich – lediglich das Land der Ausstellung ist ersichtlich. Die Verbindung zwischen der Registrierungsnummer und Ihren personenbezogenen Daten ist nur den dafür berechtigten Stellen (Austro Control, Organe der öffentlichen Sicherheit) möglich – vergleichbar mit einem KFZ Kennzeichen.

Ab 18 Jahren.

Aktuell kostet die Registrierung € 31,20. (Stand 01/2022)

  • Vorname, Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Nummer der Versicherungspolizze

Laut der Verordnung (EU) 2019/947 müssen Sie sich in dem Land als BetreiberIn registrieren, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie in ein anderes EU-Land ziehen müssen Sie zuerst Ihre Registrierung in Österreich löschen lassen und sich dann im jeweiligen Land neu registrieren.

Ziehen Sie in ein Nicht-EU-Ausland können Sie Ihre Registrierung aufrecht lassen und diese z.B. bei Besuchen nutzen.

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